Dienstag, Juli 21, 2009

Doppelkonkurrenz






Protokoll zum 13.07.2009 von Miklos Mihalik

Dieses Protokoll soll nicht den Text der Vorlesung zusammenfassen, sondern gewisse inhaltliche Aspekte des Textes herausgreifen und zu einer Diskussion anregen.

§33-39 Zur Konkurrenz der LohnarbeiterInnen untereinander und mit den fungierenden Kapitalisten.
Fungierende Kapitalisten bieten Arbeitsplätze unterschiedlicher Art an. Unterschiedlich nicht nur an der Art, sondern auch an Ort und Zeit. Die Kapitalisten dürfen den Lohn an die Arbeiter nicht zu hoch ansetzen, da sie sonst mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hätten, aber auch nicht zu niedrig, da sie sonst keine geeigneten Bewerber für ihre Stellen hätten. Abgesehen von der richtigen Höhe des Lohns konkurrieren die Kapitalisten auch mit ihren Produkten auf dem Markt. Somit ergibt sich für sie eine „Doppelkonkurrenz“. Kapitalisten konkurrieren als Anbieter von Produkten und als Nachfrager nach Arbeitskräften. Die Arbeitskräfte konkurrieren um höhere Löhne, die sie nur von den fungierenden Kapitalisten erhalten können – wobei gilt: kompliziertere Arbeit sei potenzierte einfache Arbeit.
Hier nun möchte ich anmerken, dass heutzutage die sogenannte „invisible hand“ definitiv nicht auf allen Arbeitssektoren der Arbeiterklasse richtig funktioniert. Es scheint eher, dass die Arbeiter nicht um höhere Löhne konkurrierten, sondern überhaupt um einen Arbeitsplatz - dank der in Mode gekommener Auslagerung der Arbeitsplätze ins „billigere Ausland“ oder auch beispielsweise im Bereich des Baugewerbes und der Metzgerbetriebe, in denen es vollkommen normal ist, ausländische Billiglohnempfänger einzustellen, die sich nur wenige Monate in Deutschland aufhalten und wieder in ihre Heimat zurückkehren. Dieser Gastarbeiter wird nun nahtlos von einem anderen Gastarbeiter ersetzt. Hierbei entsteht aber das Problem, dass die heimischen Maurer/Metzger nicht für solch geringen Lohn arbeiten können, da der hiesige Lebensunterhalt teurer ist als in der Heimat des Gastarbeiters. Somit wird nicht mehr um höheren Lohn gekämpft, sondern um eine Arbeitsstelle überhaupt. Selbstverständlich können wir es dem Gastarbeiter nicht verübeln, dass er versucht eine gewisse Zeit lang in Deutschland zu einem höheren Lohn als in seiner Heimat zu arbeiten – auch wir würden dies an seiner Stelle machen. Fest steht, dass heutzutage die Arbeiter nicht nur untereinander auf nationaler Ebene konkurrieren, sondern auch auf internationaler. Doch wie können wir dieser Entwicklung entgegen wirken? Gerade in Zeiten der EU… Würde hier der Mindestlohn Abhilfe schaffen?

Zum Ende des §33 gelangen wir im Text an den Punkt des Aufrechterhaltens des Kapitals durch Vernichtung von Einzelkapitalen. Anders formuliert kennen wir diesen Punkt als „Gesundschrumpfen der Wirtschaft“, als eine Selbstreinigungskraft. Doch die dabei zugrunde gehenden impliziten sozialen Strukturen dürften hier meiner Meinung nach nicht übergangen werden. Schließlich geht es hier, anhand des aktuellen Beispiels von Opel oder Arcandor (Thomas Cook, Primondo und Karstadt), um fast 200.000 Arbeitsplätze! Kann man an dieser Stelle denn noch ein solch positives Wort wie „gesund“ verwenden? Welche Auswirkungen solch eine Selbstreinigungskraft insgesamt hätte sind vielleicht nicht einmal annähernd vorhersehbar. Nicht nur die drohende, hohe Arbeitslosenzahl auf sozialer Ebene, auch die fehlenden Steuereinnahmen, der entstehende Mehraufwand für den Staat durch die Arbeitslosengeldzahlungen wären immens. Wie viele Zulieferer-Betriebe würden mitgerissen werden? Welche Auswirkungen mögen diese Geschehnisse auf die Zukunft unseres Staates haben? Bankrott Deutschlands durch Bürgschaften an marode Unternehmen und Banken? Und wo wird die Grenze gezogen, welchen Unternehmen staatlich geholfen wird und welchen nicht? Wird die Grenze durch Arbeitnehmerzahl oder Finanzvolumen bestimmt? Gleichzeitig muss eine andere Seite betrachtet werden: zurecht werden Stimmen laut: „ich bin eine Bank/Opel/Arcandor, helft mir!“ „Warum können nicht in mein Unternehmen Gutachter und Berater geschickt werden, die meinem Unternehmen bei der Gesundung (im positiven Sinne) helfen?
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(§34) Arbeiter und Unternehmer werden zu Arbeitskollegen, ebenfalls auf Doppelkonkurrenz basierend, mit einem horizontalem und einem vertikalem Aspekt. Der vertikale Aspekt bezieht sich auf den Unternehmer und die Arbeitskräfte, von denen verlangt wird, für das gleiche Geld mehr zu arbeiten. Horizontale Konkurrenz meint die Stellung der einzelnen Arbeiter in der Arbeitsgruppe, wenn beispielsweise für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt wird. Der härteste Fall horizontaler Konkurrenz ist, wenn die Person gar nicht erst angestellt wird, kein Eintritt in die Gruppe der Arbeiter stattfinden kann. (Jugendarbeitslosigkeit).
In wirkliche Konkurrenz fließen auch Aspekte von Freundschaft und Geselligkeit ein, aber auch im negativen Sinne, durch Rassismus zum Beispiel.
(§35 – vertikale Konkurrenz) Wenn Lohnarbeiter ein höheres Einkommen anstreben sollten, müssen sie sich einem Kollektiv (Gewerkschaft) anschließen, um ihre Forderungen besser durchsetzen zu können, da die Unternehmer eher zu einseitigen, isolierten Abschlüssen neigen.
(§36 – horizontale Konkurrenz) Ständige Bedrohung des Arbeitsplatzes durch andere Lohnarbeiter. Diese Bedrohung kann auch in Form von Substitution der Männerarbeit durch Frauen- und Kinderarbeit erfolgen. Beispiel: drei Kinder zu je 8 Schilling ersetzten einen Mann der bis zu 45 Schilling pro Woche verdient hat. Diese Substitution kann natürlich auch durch Maschinen erfolgen.
(§37) Die Koexistenz von Kapitalist und Arbeiter ist ein Unterordnungsverhältnis, in dem der Wille des Kapitalisten festgelegt und durchgesetzt wird. Sein Wille steht in der Hierarchie an der Spitze. Da der Arbeiter willentlich mit der Arbeit einverstanden ist, wird die Arbeitszeit in selbstbestimmte Lebenszeit zurückverwandelt.
(§38) Da nun die Arbeitskraft willentlich vom Arbeiter zur Verfügung gestellt wird, verwandelt sich der Preis der Arbeitskraft in die Form des Preises der Arbeit. (Aber müsste Arbeitskraft nicht eine höhere Wertform sein?) Hierdurch erscheint die geleistete Arbeit als „die eigene Arbeit des Arbeiters“ – Subjektivität und willentliches Handeln vorausgesetzt.
(§38 – erste Bemerkung) Es gibt auch noch eine weitere, systematische Einordnung der Lohnformanalyse, die auf die Gerechtigkeit Augenmerk legt. Dies ist notwendig, denn mit derjenigen Ansicht, die Arbeit werde freiwillig verrichtet kann Ungerechtigkeit und Ausbeutung überspielt werden – was sehr nach dem Sinne des Kapitalisten ist.
(§38 – zweite Bemerkung) Weitere Formen des Lohn: Zeitlohn und Stücklohn.
(§39) Die Auffassung sei falsch, dass Lohn Preis der Arbeit sei. Der Arbeiter kann seine Arbeit nur in Verbindung mit den Produktionsmitteln des Kapitalisten durchführen. Somit kann er seine Arbeit nicht verkaufen, weil sie (zu einem Teil) nicht ihm selber gehört. Nun kann man nicht mehr von Konkurrenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen, es ist vielmehr eine Beziehung wie zwischen „Herr und Knecht“.

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