Dienstag, Juli 21, 2009

Doppelkonkurrenz






Protokoll zum 13.07.2009 von Miklos Mihalik

Dieses Protokoll soll nicht den Text der Vorlesung zusammenfassen, sondern gewisse inhaltliche Aspekte des Textes herausgreifen und zu einer Diskussion anregen.

§33-39 Zur Konkurrenz der LohnarbeiterInnen untereinander und mit den fungierenden Kapitalisten.
Fungierende Kapitalisten bieten Arbeitsplätze unterschiedlicher Art an. Unterschiedlich nicht nur an der Art, sondern auch an Ort und Zeit. Die Kapitalisten dürfen den Lohn an die Arbeiter nicht zu hoch ansetzen, da sie sonst mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hätten, aber auch nicht zu niedrig, da sie sonst keine geeigneten Bewerber für ihre Stellen hätten. Abgesehen von der richtigen Höhe des Lohns konkurrieren die Kapitalisten auch mit ihren Produkten auf dem Markt. Somit ergibt sich für sie eine „Doppelkonkurrenz“. Kapitalisten konkurrieren als Anbieter von Produkten und als Nachfrager nach Arbeitskräften. Die Arbeitskräfte konkurrieren um höhere Löhne, die sie nur von den fungierenden Kapitalisten erhalten können – wobei gilt: kompliziertere Arbeit sei potenzierte einfache Arbeit.
Hier nun möchte ich anmerken, dass heutzutage die sogenannte „invisible hand“ definitiv nicht auf allen Arbeitssektoren der Arbeiterklasse richtig funktioniert. Es scheint eher, dass die Arbeiter nicht um höhere Löhne konkurrierten, sondern überhaupt um einen Arbeitsplatz - dank der in Mode gekommener Auslagerung der Arbeitsplätze ins „billigere Ausland“ oder auch beispielsweise im Bereich des Baugewerbes und der Metzgerbetriebe, in denen es vollkommen normal ist, ausländische Billiglohnempfänger einzustellen, die sich nur wenige Monate in Deutschland aufhalten und wieder in ihre Heimat zurückkehren. Dieser Gastarbeiter wird nun nahtlos von einem anderen Gastarbeiter ersetzt. Hierbei entsteht aber das Problem, dass die heimischen Maurer/Metzger nicht für solch geringen Lohn arbeiten können, da der hiesige Lebensunterhalt teurer ist als in der Heimat des Gastarbeiters. Somit wird nicht mehr um höheren Lohn gekämpft, sondern um eine Arbeitsstelle überhaupt. Selbstverständlich können wir es dem Gastarbeiter nicht verübeln, dass er versucht eine gewisse Zeit lang in Deutschland zu einem höheren Lohn als in seiner Heimat zu arbeiten – auch wir würden dies an seiner Stelle machen. Fest steht, dass heutzutage die Arbeiter nicht nur untereinander auf nationaler Ebene konkurrieren, sondern auch auf internationaler. Doch wie können wir dieser Entwicklung entgegen wirken? Gerade in Zeiten der EU… Würde hier der Mindestlohn Abhilfe schaffen?

Zum Ende des §33 gelangen wir im Text an den Punkt des Aufrechterhaltens des Kapitals durch Vernichtung von Einzelkapitalen. Anders formuliert kennen wir diesen Punkt als „Gesundschrumpfen der Wirtschaft“, als eine Selbstreinigungskraft. Doch die dabei zugrunde gehenden impliziten sozialen Strukturen dürften hier meiner Meinung nach nicht übergangen werden. Schließlich geht es hier, anhand des aktuellen Beispiels von Opel oder Arcandor (Thomas Cook, Primondo und Karstadt), um fast 200.000 Arbeitsplätze! Kann man an dieser Stelle denn noch ein solch positives Wort wie „gesund“ verwenden? Welche Auswirkungen solch eine Selbstreinigungskraft insgesamt hätte sind vielleicht nicht einmal annähernd vorhersehbar. Nicht nur die drohende, hohe Arbeitslosenzahl auf sozialer Ebene, auch die fehlenden Steuereinnahmen, der entstehende Mehraufwand für den Staat durch die Arbeitslosengeldzahlungen wären immens. Wie viele Zulieferer-Betriebe würden mitgerissen werden? Welche Auswirkungen mögen diese Geschehnisse auf die Zukunft unseres Staates haben? Bankrott Deutschlands durch Bürgschaften an marode Unternehmen und Banken? Und wo wird die Grenze gezogen, welchen Unternehmen staatlich geholfen wird und welchen nicht? Wird die Grenze durch Arbeitnehmerzahl oder Finanzvolumen bestimmt? Gleichzeitig muss eine andere Seite betrachtet werden: zurecht werden Stimmen laut: „ich bin eine Bank/Opel/Arcandor, helft mir!“ „Warum können nicht in mein Unternehmen Gutachter und Berater geschickt werden, die meinem Unternehmen bei der Gesundung (im positiven Sinne) helfen?
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(§34) Arbeiter und Unternehmer werden zu Arbeitskollegen, ebenfalls auf Doppelkonkurrenz basierend, mit einem horizontalem und einem vertikalem Aspekt. Der vertikale Aspekt bezieht sich auf den Unternehmer und die Arbeitskräfte, von denen verlangt wird, für das gleiche Geld mehr zu arbeiten. Horizontale Konkurrenz meint die Stellung der einzelnen Arbeiter in der Arbeitsgruppe, wenn beispielsweise für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt wird. Der härteste Fall horizontaler Konkurrenz ist, wenn die Person gar nicht erst angestellt wird, kein Eintritt in die Gruppe der Arbeiter stattfinden kann. (Jugendarbeitslosigkeit).
In wirkliche Konkurrenz fließen auch Aspekte von Freundschaft und Geselligkeit ein, aber auch im negativen Sinne, durch Rassismus zum Beispiel.
(§35 – vertikale Konkurrenz) Wenn Lohnarbeiter ein höheres Einkommen anstreben sollten, müssen sie sich einem Kollektiv (Gewerkschaft) anschließen, um ihre Forderungen besser durchsetzen zu können, da die Unternehmer eher zu einseitigen, isolierten Abschlüssen neigen.
(§36 – horizontale Konkurrenz) Ständige Bedrohung des Arbeitsplatzes durch andere Lohnarbeiter. Diese Bedrohung kann auch in Form von Substitution der Männerarbeit durch Frauen- und Kinderarbeit erfolgen. Beispiel: drei Kinder zu je 8 Schilling ersetzten einen Mann der bis zu 45 Schilling pro Woche verdient hat. Diese Substitution kann natürlich auch durch Maschinen erfolgen.
(§37) Die Koexistenz von Kapitalist und Arbeiter ist ein Unterordnungsverhältnis, in dem der Wille des Kapitalisten festgelegt und durchgesetzt wird. Sein Wille steht in der Hierarchie an der Spitze. Da der Arbeiter willentlich mit der Arbeit einverstanden ist, wird die Arbeitszeit in selbstbestimmte Lebenszeit zurückverwandelt.
(§38) Da nun die Arbeitskraft willentlich vom Arbeiter zur Verfügung gestellt wird, verwandelt sich der Preis der Arbeitskraft in die Form des Preises der Arbeit. (Aber müsste Arbeitskraft nicht eine höhere Wertform sein?) Hierdurch erscheint die geleistete Arbeit als „die eigene Arbeit des Arbeiters“ – Subjektivität und willentliches Handeln vorausgesetzt.
(§38 – erste Bemerkung) Es gibt auch noch eine weitere, systematische Einordnung der Lohnformanalyse, die auf die Gerechtigkeit Augenmerk legt. Dies ist notwendig, denn mit derjenigen Ansicht, die Arbeit werde freiwillig verrichtet kann Ungerechtigkeit und Ausbeutung überspielt werden – was sehr nach dem Sinne des Kapitalisten ist.
(§38 – zweite Bemerkung) Weitere Formen des Lohn: Zeitlohn und Stücklohn.
(§39) Die Auffassung sei falsch, dass Lohn Preis der Arbeit sei. Der Arbeiter kann seine Arbeit nur in Verbindung mit den Produktionsmitteln des Kapitalisten durchführen. Somit kann er seine Arbeit nicht verkaufen, weil sie (zu einem Teil) nicht ihm selber gehört. Nun kann man nicht mehr von Konkurrenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen, es ist vielmehr eine Beziehung wie zwischen „Herr und Knecht“.

Dienstag, Juli 14, 2009

L I B E R T é

Freiheut Gleichheut
alle Mensschen

sicher

HEUT vor 220 Jahren
beginnt in Paris
die anhaltende Moderne

in der Nacht
brennen Autos
"wie jedes Jahr"
(drs)
zu Beginn des
Nationalfeiertags

wie auch am 31.12.

Freitag, Juli 10, 2009

Freiheit, Gleichheit, Einkommen

Protokoll (red.) zur Sitzung am 06. Juli 2009

HS Von Marx zu Marx
Protokollantin: Ute Wolf

Die Sitzung begann mit einer kurzen Zusammenfassung der vergangenen Sitzungen, in denen es um die Abschnitte 1 bis 6 der Rekonstruktion der Analyse des "Kapitals im Allgemeinen" ging. Nach dieser kurzen Einführung, wurde mit dem Thema der Sitzung begonnen, das sich mit dem siebten Abschnitt (der Rekonstruktion) befasst. Hierbei geht es um die Konkurrenzformanalyse.
In der Sitzung wurde auf die folgenden Punkte eingegangen:

VII a (§§ 1 -11) Freiheit, Gleichheit, Einkommen

§1. Die Revenueformen des Neuwertes und der Unternehmergewinn sind auf das industrielle, das kommerzielle Kapital und das Bankkapital zu beziehen. Die Konkurrenzformanalyse gibt es, weil es verschiedene Kapitale gibt, also nicht ein Gesamtkapital und daher gibt es auch mehrere Kapitalisten.
§2 Vom Kapital zur Konkurrenz der Kapitale: es entwickelt der Unternehmer sich weiter zum Konkurrenzsubjekt. Das Einzelkapital wird so eingesetzt, dass es einen Unternehmergewinn hervorbringt.
§3 Das Konkurrenzsubjekt bestimmt, was für eine Funktion sein persönliches Kapital hat. Die Freiheit ist auf die Mittelwahl eingeschränkt. Diese Freiheit auf Widerruf bedeutet, dass der Kunde dies anerkennt oder nicht. Die Kehrseite der Freiheit ist der „Fetischismus der Ware“. Das Produkt muss als Ware sich zeigen, verkaufbar sein.
§4 Die handelnden Kapitalisten haben eine Sonderrolle. Sie stehen in Kontakt zu anderen agierenden Kapitalisten und zu Haltern der Revenuequellen.
Die Unternehmer wettstreiten gegeneinander bei Leihverhältnissen mit Haltern von Revenuequellen. Die Revenueformen sind vorgegeben. Die Konkurrenzsubjekte haben Geldeinkommen als Ziel.
§5 Die Freiheit der Konkurrenzsubjekte hat Einkommen zum Ziel und Eigentum zum Mittel. Beim Halter von Revenuequellen ist sein Eigentum die Revenuequelle. Beim Unternehmer ist das Eigentum die Firma. Die Konkurrenzsubjekte sind alle gleich, sie haben freie Verfügung über das Privateigentum.
§6 Die qualitative Gleichheit schließt nicht aus, dass Klassen von Konkurrenzsubjekten in manchem Aspekt gleich und unter anderen Gesichtspunkten betrachtet ungleich sind. Qualitative Gleichheit vermittelt quantitative Ungleichheit.
§7 Eigentümer müssen sich mit anderen Eigentümern zusammenschließen und den gleichen Willen haben, um mit ihrem Eigentum umzugehen. Daraus entsteht ein Vertrag, jeder Eigentümer strebt nach den eigenen Einkommenszielen, was aber nur in der kapitalistischen Gesellschaft möglich ist.
§8 Gesellschaft ist für die Kapitalanalyse immer nur als Resultat zu sehen.
Es gibt Eigentümer, die nicht Einkommensbezieher sind. Nur die erfolgreich Konkurrierenden sind in der kapitalistischen Gesellschaft enthalten. Die nicht erfolgreich Konkurrierenden sind „potenzielle Mitglieder“, da ihr Eigentum keine Früchte getragen hat. Mitglieder eines Volkes. die nicht an der Konkurrenz teilnehmen, sind Nichteigentümer.
§ 9 Bei dem Willen nach Einkommen sind Verleihverträge und Verkaufsverträge wichtig. Bei dem Verleihvertrag ist der Verleiher nur noch der „bloße Eigentümer“ der Leihende wird zum Besitzer. Beim Verkaufsvertrag wechselt das Eigentum den Eigentümer. Der Unternehmer muss bei Leihverträgen gegenüber den Revenuequelleneigentümern seiner Zahlungspflicht nachkommen, der Unternehmer muss in der Lage sein zu ausreichenden Preisen verkaufen zu können.
§ 10 Der Unterschied zwischen den Eigentümern von Revenuequellen und Firmen ist, dass die Revenuequelleneigentümer bei ihrer Freiheit auf die Zirkulationssphäre eingeschränkt sind. Die Firmeneigentümer sind in der Zirkulationssphäre auf gleiche Weise frei Konkurrierende. Bei der Funktionssphäre gibt es keine Gleichheit, weil es sich um das Privateigentum des Firmeneigners handelt und deswegen gilt der Wille des agierenden Kapitalisten. Sein freier Unternehmerwillen wird dadurch ausgedrückt, weil er mit fremdem Eigentum umgeht.

b Konkurrenz der fungierenden Kapitalisten untereinander (§§ 11-17)

§17 Durch die Konkurrenz der Kapitale kommt es auch zum Bankrott von einzelnen Kapitalisten. Der Zwang, etwas zum Marktpreis verkaufen zu müssen, oder nicht verkaufen zu können, kann Kapitale in die Lage bringen, dass Waren zu einem Preis angeboten werden, der nicht einmal die Kosten deckt. Wenn dieser Zustand länger anhält, kann das Einzelkapital den vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Bankrotte Firmen werden dann von einem anderen Kapital preisgünstig übernommen, was zu Folge hat, dass die Revenuequelleneigentümer sich mit niedrigeren Revenueforderungen zufrieden geben, um überhaupt noch Revenue zu erhalten..

c Konkurrenz der fungierenden Kapitalisten mit den Geldeigentümern (§§ 18-23)

§18 Für einen Kapitalvorschuss auf geliehenes Geld müssen Zinsen gezahlt werden . Kapital erreicht seine Ziele nur, wenn es zu einer Akkumulation kommt. Das Bankkapital ist teils Revenuebezieher und teils agierendes Kapital. Geldverleih gegen Zins ist die Geschäftssphäre , in der das Bankkapital agiert und das Stammkapital verwendet wird. Dabei stellt sich die Frage ob der Geldverleih eingeschränkt werden soll, oder ob das Bankkapital als kommerzielles oder industrielles Kapital eingesetzt werden soll. Auch bei dem agierenden Kapital stellt sich die Frage in welcher Dimension es mit dem Eigenkapital und welches Kontingent es mit Fremdkapital wirtschaftet.
§21 Eine Firma die Eigenkapital besitzt, hat eine gewisse Unabhängigkeit, unter welchen Bedingungen sie sich Kapital leihen kann. Die Bildung von Eigenkapital kann als Maßnahme des Konkurrenzkampfes gesehen werden. Firmen, die viel Eigenkapital besitzen, sind in schlechten Zeiten nicht so betroffen. In guten Zeiten kommt Eigenkapital allerdings eine nicht so große Rolle zu.
§22 Die dritte Art der Finanzierung einer Firma ist die Ausgabe von Aktien. Das Aufnehmen von Fremdkapital oder die Ausgabe von Aktien sind Alternativen geworden sich Kapital zu beschaffen. Neben dem Aktienkapital kann bei der freien Rücklage außerdem noch Eigenkapital gebildet werden. Wichtig ist bei der Formanalyse der Konkurrenz, dass bei der Arbeitsform des Kapitals eine Verschmelzung von Geldkapital und agierendem Kapital vorliegt und zum anderen stellt die Aktie und die Aktiengesellschaft die erste bürgerliche Form gemeinsamen Eigentums dar.

Mittwoch, Juli 08, 2009

CARITAS IN VERITATE

«moralisches Ausrufezeichen»

Gestern, 14:40 Uhr
ddp



München (ddp). Der Vorsitzende der Sozial-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, sieht in der neuen Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. ein «moralisches Ausrufezeichen». Der Papst plädiere in «Caritas in veritate» («Die Liebe in der Wahrheit») für eine Weiterentwicklung der Marktwirtschaft, «für ein neues Justieren von Staat, Markt und Zivilgesellschaft», sagte der Erzbischof von München und Freising am Dienstag. Dies sei eine der Hauptherausforderungen des 21. Jahrhunderts, und der Papst gebe dazu »bemerkenswerte Anregungen».

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Benedikt XVI. stelle klar, dass der Markt kein moralfreier Raum sei. Nötig seien Regeln und Rahmenordnungen, die aber ohne moralische Normen nicht funktionierten. Ohne ein an Werten orientiertes Verhalten wäre «die eine Menschheitsfamilie nicht aufzubauen und Globalisierung nicht zu gestalten», betonte Marx.

Der Papst mache auch deutlich, dass eine verbindlichere Autorität auf Weltebene notwendig sei. Er ermutige ferner zu einer stärkeren gewerkschaftlichen Organisation auf internationaler Ebene, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Als Überraschung und Herausforderung wertete Marx den Impuls Benedikts, über neue Formen marktwirtschaftlichen Denkens, über verschiedene Unternehmensformen zu diskutieren. Der Erzbischof hob die «ermutigende Weltsicht» hervor, die der Enzyklika zugrunde liege, da Benedikt XVI. dem Menschen viel zutraue.

Eine Enzyklika sei weder ein wissenschaftlicher Text, noch ein politisches Programm, sondern eine «lehramtlich verbindliche Richtungsanzeige», erläuterte Marx und betonte: «Diese Richtungsanzeige hat der Papst zur rechten Zeit in guter Weise gegeben.»

Donnerstag, Juli 02, 2009

für Neil



... und Heinrich Heines Zuckererbsen